SPORTPLATZORDNUNG


  • Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet sich diszipliniert zu verhalten. Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind sachgerecht zu nutzen und in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
  • Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen. An Wochenenden mit Sportveranstaltungen werden Eintrittspreise erhoben. Erwachsene: ab 18 Jahre 2,00 Euro, Vereinsmitglieder: 1,00 Euro
  • Motorfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Anlieger bitte Schritt-Tempo fahren.
  • Es ist nicht gestattet Fahrräder in die Gebäude und Räume oder direkt auf die Sportflächen mitzunehmen. Es sind die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder ausgewiesenen Abstellflächen zu nutzen.
  • Für Hunde besteht auf der Sportanlage Leinenpflicht. Ein Mitnehmen in die Gebäude oder auf die Sportfläche ist untersagt. Vorschriften der kommunalen Hundeverordnung sind zu beachten.
  • Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen, Schlag- und Wurfgeräten, sowie anderen Waffen ist untersagt. Unter Alkoholeinfluss stehenden Personen wird der Zutritt verwehrt. Eine Stunde vor, während des Spiels und bis 30 Minuten nach Spielende sind alle Getränke nur in Papp- oder Plastebehälter zu verabreichen bzw. zu konsumieren. Gefäße aus Glas sind während des o.g. Zeitraums auf der Anlage verboten.
  • Grobe Unsportlichkeiten, diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen gegenüber dem Schiedsrichter und anderen Personen sind zu unterlassen.
  • Das Anbringen von Fahnen oder Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet.
  • Verstöße gegen diese STADIONORDNUNG können mit Stadionverbot oder nach den gültigen Rechtsvorschriften geahndet werden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen und Beschädigungen haftet der Verursacher. Der Verein macht in diesem Fall von seinem Hausrecht Gebrauch. Hirzu wird polizeiliche Anzeige erstattet und Platzverbot erteilt.
  • Den Anweisungen des Ordnungsdienstes sind Folge zu leisten.
Der Vorstand